PrivatHaftpflichtversicherung

Die erste und wichtigste Versicherung

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Darauf sollten Sie beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung achten

Es ist schnell passiert: Sie haben als Fußgänger die Grünphase verpasst, wollen noch rasch die Straße überqueren und übersehen dabei ein von der Seite kommendes Auto. Dieses muss abrupt abbremsen, gerät ins Schleudern und trifft die Straßenlaterne. Keiner ist verletzt, aber der Sachschaden hoch – schon ein unachtsamer Moment kann Sie schwer in die finanzielle Bredouille bringen. Ob Unachtsamkeit im Straßenverkehr, vernachlässigtes Schneeräumen vor dem Eigenheim oder ein schlecht gezielter Tritt gegen einen Fußball, der ihn in das nächstgelegene Schaufenster katapultiert: verursachte Schäden müssen ersetzt werden, dies ist sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Und nicht jeder Schadensfall lässt sich so einfach aus dem Sparstrumpf bezahlen. Um gegen solche Fälle abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine private Haftpflichtversicherung, über die nach Angaben von Statista 2016 auch rund 45,71 Millionen Deutsche verfügten. Doch die Anbieter sind zahlreich und die Tarife äußerst unterschiedlich. Erfahren Sie hier, worauf Sie beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung achten sollten.

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

§ 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

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Was leistet eine Privathaftpflichtversicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an fremdem Eigentum ab, die durch Sie entstanden sind. In der Regel sind auch der Ehepartner und leibliche sowie nicht-leibliche Kinder unter 18 Jahren mitversichert, ebenso wie volljährige, unverheiratete Kinder, die sich noch in der ersten Ausbildung befinden. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Kosten für die Wiederherstellung oder den Zeitwert der beschädigten Gegenstände, die Kosten zur Behandlung geschädigter Personen sowie auch die Kosten für Schmerzensgeld, lebenslange Rentenzahlungen und Verdienstausfälle. Außerdem schützt Sie die Versicherung auch vor (unbegründeten) Schadensersatzansprüchen, denn im Falle eines Rechtsstreits trägt das Versicherungsunternehmen diesen für Sie aus und übernimmt gegebenenfalls die Kosten des Verfahrens. Die Privathaftpflichtversicherung leistet also nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch passiven Rechtsschutz.

Hier leistet eine Privathaftpflichtversicherung nicht

Es gibt jedoch Schäden, die die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht übernimmt. Dazu gehören zum Beispiel Schäden, die vorsätzlich begangen wurden oder in Zusammenhang mit Straftaten stehen. Auch bei geliehenen und gemieteten Dingen oder reinen Vertragsangelegenheiten leistet die Versicherung in der Regel nicht, es sei denn es ist explizit im Vertrag vereinbart. Und es sind prinzipiell nur Schadensfälle versichert, die nicht innerhalb der Mitversicherten auftreten – lässt der Gatte zum Beispiel das teure Erbstück der Großmutter fallen oder das Kind setzt sich auf Papas neue Brille, muss die Familie selbst für die Kosten aufkommen. Einige wenige Policen schließen auch solche Fälle mit ein.
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Augen auf bei Kosten und Laufzeit der Versicherung

Je nach Tarif unterscheiden sich Leistung und Deckungssumme der privaten Haftpflichtversicherung erheblich. Single-Policen mit niedrigem Leistungsspektrum sind bereits ab rund 49 Euro jährlich erhältlich, vergleichbare Familien-Policen ab 70 Euro. Da viele Versicherer ihre Leistungen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert haben, sollten Sie gegebenenfalls auch über einen Versicherungswechsel nachdenken. Da Forderungen für Sach- und vor allem Personenschäden schnell in sechs- bis siebenstellige Höhen steigen können, empfiehlt die Stiftung Warentest eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. So stellen Sie sicher, dass alle möglichen Schäden in ausreichender Höhe abgedeckt werden können. Wer eine geringere Deckungssumme wählt, muss die Differenz zwischen dieser und der tatsächlichen Schadenhöhe selbst tragen.

Neben pauschalen Deckungssummen gibt es auch Policen, bei denen zwischen Sach-, Vermögens- und Personenschäden unterschieden wird. Hier sollten Sie sich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände zum passenden Tarif beraten lassen. Grundsätzlich gilt: Schäden können immer entstehen. Egal, ob Sie 21 oder 85 Jahre alt sind. Eine Privathaftpflichtversicherung benötigen Sie also Ihr Leben lang. Trotzdem – oder gerade deswegen – lohnt es sich, regelmäßig die Leistungen die Versicherer zu überprüfen. Viele ältere Verträge leisten nur bis zu einer Versicherungssumme von einer Million Euro, ein Deckungsbeitrag, der früher zwar üblich war, aber nicht mehr zeitgemäß ist.

Die Privathaftpflichtversicherung nach eigenen Ansprüchen erweitern

Bereits durch geringe Mehrbeträge können Sie private Haftpflichtversicherungen auch durch nützliche Zusatzleistungen erweitern. Schließen Sie zum Beispiel zusätzlich zum Grundschutz eine sogenannte Forderungsausfalldeckung ab, können Sie sichergehen, dass Ihre Ansprüche im Falle einer Schädigung auf jeden Fall übernommen werden. Ist die Person, die Sie schädigt, nicht zahlungsfähig oder besitzt selbst keine private Haftpflichtversicherung, springt die Forderungsausfalldeckung für die entstandenen Kosten ein.

Eine weitere sinnvolle Zusatzleistung ist die Übernahme von Schäden, die durch Gefälligkeitshandlungen entstanden sind. Gefälligkeitsschäden sind beispielsweise ein beim Umzug Ihres Freundes heruntergefallener Fernseher – diese werden grundsätzlich nicht durch eine herkömmliche Police abgedeckt, da der Freund in der Rechtspraxis das gesamte Risiko des Umzuges trägt. Integrieren Sie diese Gefälligkeitsschäden in Ihren Vertrag, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung auch die Kosten für solche Fälle.

 

Fazit: nicht auf alten Verträgen "sitzenbleiben"

Vor dem Abschluss oder Wechsel einer privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie sich gründlich beraten lassen. So können Sie sichergehen, dass die Leistungen Ihre Ansprüche abdecken und Sie von einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren. Einige Haftpflichtversicherer bieten Ihnen sogar eine Best-Leistungs-Garantie, die mit der „Tiefpreisgarantie“ einschlägiger Elektronikanbieter vergleichbar ist: Weisen Sie als Versicherter nach, dass ein anderer Privathaftpflichtversicherer höhere Entschädigungsgrenzen oder einen größeren Leistungsumfang zum selben Tarif bietet, stellt der Versicherer Ihren Vertrag zu Ihren Gunsten um.
Kontaktieren Sie uns! Wir prüfen Ihren Vertrag auf Verbesserungspotenziale.

Was ist über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?

Personenschäden. Wenn Sie jemanden versehentlich verletzen.
Sachschäden, wie der Klassiker mit dem Fußball vom Kind in Nachbars Fenster.
Vermögensschäden durch beispielsweise einen entgangenen Vertragsabschluß.
Gefälligkeitsschäden. Hilfsbereitschaft sollte nicht unnötig teuer werden.
Schlüsselschäden - egal ob beruflich oder privat. Schließanlagen können teuer werden.

Wann und wie können Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung wechseln?

Jeder kann seine Privathaftpflicht frei wählen. Ihre Vertragslaufzeit finden Sie in Ihrer Versicherungspolice. 
Generell können Sie bis 3 Monate vor Vertragsende kündigen.
Ebenfalls kündigen können Sie: 
- 4 Wochen nach Schadenregulierung
- nach einer Beitragserhöhung.
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