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Tierhalterhaftpflichtversicherung
Gemäß § 833 BGB haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier an Personen oder deren Sachen anrichtet.
Ob Ihr Hund nun der Hündin auf der gegenüberliegenden Straßenseite seine Aufwartung machen möchte oder sich einfach einmal auf die Jagd nach der verhassten Nachbarskatze begibt. Schäden entstehen leicht und Sie leisten Schadensersatz.
Ihre Haftpflichtversicherung hilft Ihnen jedoch Schäden als Halter von Tieren zu begleichen. Ob als Hundehalter oder als Halter von Pferden, wir finden den optimalen Versicherungsschutz für Sie.
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