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Private Haftpflichtversicherung Januar 2012
1. Beitrag
Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder Mensch. Sicherlich haben Sie das auch schon einmal gehört? Aber warum ist das so? Warum brauchen Sie überhaupt eine private Haftpflichtversicherung? Die Firma Versifair möchte Ihnen in den kommenden Beiträgen die einzelnen Versicherungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Versicherungen verständlich und einfach erklären. Somit haben Sie über unsere Homepage stets ein Nachschlagewerk für alle Fragen zu Versicherungen und Finanzen und können sich damit auch optimal auf nötige Verhandlungen mit Versicherungsgesellschaften zum Beispiel bei Schadenfällen vorbereiten. Im Bereich Downloads sind unsere Beiträge aktualisiert hinterlegt. Selbstverständlich können Sie auch jederzeit persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen.
Mit der privaten Haftpflichtversicherung möchten wir beginnen.
Welche Aufgabe hat eine Privathaftpflichtversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung hat als erste Aufgabe eine Prüfungsfunktion, welche den verursachten Schaden gegenüber dem Verursacher prüft. Sollte der Schaden von Ihnen verursacht worden sein, so wird Ihre Haftpflichtversicherung diesen Schaden regulieren, wenn die Forderungen gerechtfertigt sind (Befreiungsfunktion). Ist das Versicherungsunternehmen der Annahme, dass Sie zu Unrecht beschuldigt werden, so wird Ihre Privathaftpflichtversicherung sie ggf. auch vor Gericht schützen und die Forderung gegen Sie als Passive Rechtsschutzversicherung abwehren. Nicht zu verwechseln aber mit der Rechtsschutzversicherung, diese handelt wenn Sie aktiv jemanden verklagen müssen.
Grundlegend kann man folgenden Satz zur Privathaftpflicht festhalten: Nach Prüfung der Haftpflichtfrage übernimmt sie die Entschädigung berechtigter Ansprüche des Geschädigten. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab und übernimmt bei unklaren oder unberechtigten Ansprüchen auch anfallende Gerichtskosten.
Welche Schadenarten gibt es in der Privathaftpflichtversicherung?
In der privaten Haftpflicht unterscheidet man 3 verschiedene Schadenarten. Die erste Schadenart fällt unter den Begriff Personenschäden. Unter dieser Schadenart werden alle Schäden, die im Zusammenhang von Menschen stehen welche getötet, verletzt oder sonst in der Gesundheit geschädigt oder beeinträchtigt werden, zusammengefasst. Eine weitere Schadenart sind die Sachschäden. Unter diesen Punkt fallen alle Schäden, welche sich um eine geschädigte Sache drehen. Hier beachtet man bitte, dass z.B. Tiere als Sache gelten. Sachschäden werden immer nur zum Zeitwert abzüglich der Wertminderung durch Abnutzung und Alter erstattet. In Kurzform: neu für alt
Die letzte Schadenart in der Privathaftpflichtversicherung lautet Vermögensschaden. Diesen Begriff teilt man dann noch unter echte Vermögensschäden (alle Schäden die nicht durch Personen-/ oder Sachschäden entstanden sind). und unechte Vermögensschäden, welche eine der beiden Schadenarten Personenschäden oder Sachschäden als Vorschaden haben.





