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Basis Rente

Die Basis Rente ist besonders für Selbstständige gut geeignet. Der Gesetzgeber fördert Ihre Altersvorsorge in diesem Bereich, wenn Sie den Versicherungsschutz über das Alter 60 wählen. Dabei dürfen Ansprüche aus dieser Versicherungsart nicht beliehen, übertragen, kapitalisiert, vererbt, oder veräußert werden.

Im Jahr 2006 betrug die steuerliche Förderung 62 Prozent, seither steigt diese Förderung jedes Jahr um 2 Prozent (max. 400,00 € pro Person) bis zum Jahr 2025. Maximale Förderung durch den Sonderausgabenabzug beträgt je nach Steuerpflicht 20.000,00 € (verheiratet bis 40.000,00 €).

Auch die Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung kann in einen solchen Versicherungsvertrag integriert werden.

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